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Port­folio
Arbeits­recht

#trueschool

Arbeits­recht Classic

Prozessführung

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Instanzen der Arbeits­gerichtsbarkeit, bei Behörden sowie in Einigungsstellen.

Beratung

Wir beraten Konzerne und mittelständische Unternehmen genauso wie Start-Ups. Unser Beratungsangebot umfasst die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts:

  • Antidiskriminierung
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Aufhebungsverträge
  • Auslandseinsätze von Mitarbeitern
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Betriebsverfassungsrecht / Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsänderungen / Betriebsübergänge
  • Fremdpersonaleinsatz
  • Führungskräfteberatung
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Kündigungsrecht
  • Mitbestimmung / Einigungsstellen
  • Outsourcing
  • Personalabbau
  • Policies
  • Post-Merger Integration
  • Reorganisation
  • Tarifrecht / Tarifverträge
  • Urlaubsrecht
  • Vergütungsmodelle

International

Aufgrund unserer vieljährigen Tätigkeit in den führenden internationalen Arbeitsrechts­netzwerken verfügen wir über Kontakte zu hochkarätigen ausländischen Experten und können für unsere Mandanten jederzeit Teams für internationale Projekte zusammenstellen. So beraten wir ausländische Unternehmen bei ihren deutschen Aktivitäten und deutsche Unternehmen bei arbeitsrechtlichen Fragen mit Auslandsbezug.

#newschool

Arbeits­recht 4.0

New Work und Arbeit 4.0: Lösungen für flexible Arbeitsbedingungen

Die Digitalisierung zwingt Unternehmen, sich an die Herausforderungen und auch die Möglichkeiten der digitalen Welt anzupassen. New Work beschreibt dabei die Arbeitswelt der Zukunft und bietet ein Konzept für eine neue Arbeitsweise mit mehr Freiheit, Selbstbestimmtheit und Teilhabe an der Gemeinschaft. New Work ist Ausdruck einer Entwicklung weg von starren Arbeitsmodellen hin zu den flexiblen Wertschöpfungsprozessen der Arbeitswelt 4.0.

Der Begriff Arbeit 4.0 umspannt diesen Veränderungsprozess der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter und erfordert einen entsprechenden geänderten rechtlichen Rahmen, den wir für unsere Mandanten gestalten:

  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Flexibilisierung der Arbeitsorte
  • Ausgestaltung von flexiblen Modellen der Zusammenarbeit
  • Partizipative Organisationsmodelle, Holocracy
  • Agile Arbeitsmethoden
  • Performance Management und Feedback-Kultur

Mitarbeitervertretung neu gedacht

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält starre Regelungen, die in der Praxis für moderne Unternehmen und insbesondere Start-Ups mitunter ungeeignet sind. Alternative Mitarbeitervertretungen bieten eine Möglichkeit, um auf das Unternehmen zugeschnittene Arbeitnehmervertretungsrechte zu entwickeln. Wir beraten Unternehmen bei der Entwicklung maßgeschneiderter flexibler Modelle der Mitarbeitervertretung für mehr Selbstbestimmtheit und Teilhabe der Mitarbeiter in neuen Organisationsstrukturen.

Change Management

Die Arbeitswelt ändert sich durch die Digitalisierung in einer bislang nicht gekannten Geschwindigkeit; betriebliche Veränderungen sind längst vom befristeten Projekt zum dauerhaften Thema geworden. Der Umgang mit Change Prozessen ist deshalb mittlerweile eine der wichtigsten Management-Aufgaben. Die erfolgreiche Umsetzung von betriebliche Veränderungen ist stets als umfassender Veränderungsprozess zu verstehen, bei dem es heutzutage nicht mehr mit einem bloßen Interessenausgleich und Sozialplan getan ist. Daher begleiten wir unsere Mandanten im gesamten Change Prozess in der Anwendung der aktuellen Change Management Tools und Innovationsmethoden wie Design Thinking, Scrum, Kanban & Co, Working Out Loud, Gamification, sowie Trennungs- und Retention Management.

#metoo

Interne Ermitt­lungen

Wir sind besonders auf die Themenkomplexe der sexuellen Belästigung und Antidiskriminierung spezialisiert und zählen auf diesem Gebiet aufgrund der Vielzahl der von uns erfolgreich begleiteten Verfahren zu den renommiertesten Beratern in Deutschland.

Gerade im Bereich der sexuellen Belästigung stehen Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen: Was tun, wenn man als Arbeitgeber plötzlich mit einem Fall sexueller Belästigung durch einen Mitarbeiter konfrontiert wird und Wort gegen Wort steht? Wo ist die Grenze zu ziehen zwischen Flirten, unerwünschtem Anbaggern und handfester sexueller Belästigung? Wie bewegt man sich im Spannungsfeld zwischen Unschuldsvermutung und Opferschutz? Arbeitgeber geraten durch den Vorwurf sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in eine Konfliktlage, die neben dem drohenden Reputationsschaden auch ein erhöhtes Haftungsrisiko begründet. Wir navigieren Unternehmen sicher durch dieses Spannungsfeld, führen die erforderlichen internen Ermittlungen und verteidigen entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers.

#clientempowerment

Trainings

Inhouse-Schulungen

Unsere Passion für das Arbeitsrecht geben wir gerne in Inhouse- Schulungen weiter. Wir bieten Schulungen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechtes und richten uns bezüglich der Vortragsform nach den Bedürfnissen unserer Mandanten, vom halb- oder ganztägigen klassischen Powerpoint Vortrag über Socratic Method bis hin zu unserer bevorzugten Schulungsmethode des Storytellings.

Workshops

Außerdem veranstalten und moderieren wir Workshops zu Spezialthemen. Im Workshop Format bieten wir unseren Mandanten eine intensive Auseinandersetzung, in der wir nicht nur unser Wissen frontal weitergeben, sondern gemeinsam mit den Teilnehmern des Workshops Lösungen für das betreffende Spezialthema entwickeln. Mit unseren Mandanten erarbeiten wir in Workshops:

  • Recruiting-Prozesse zur Vermeidung von Diskriminierungen
  • Strategien für Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Konzepte für Change Prozesse
  • Prozesse für interne Ermittlungen beim Verdacht schwerwiegender Pflichtverletzungen wie sexueller Belästigung oder Vermögensdelikten zu Lasten des Arbeitgebers
  • Konzepte für Performance und Talent Management
  • Konfliktlösungen